ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Leitungen und Teile mit ABE sind eintragungsfrei. Ihr genauer Fahrzeugtyp ist in der ABE aufgeführt. Der Brems- / oder Kupplungsschlauch ist mit einer eindeutigen KBA-Nummer vom Kraftfahrbundesamt markiert. Im Falle einer Kontrolle genügt die Vorlage der ABE.
TÜV-Teilegutachten
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht in der ABE gelistet ist, oder der Einbau der Schläuche auf eine andere Verlege-& Einbauart als im Original erfolgt, benötigen Sie ein Teilegutachten.
Diese Teilegutachten bescheinigt, dass Ihr Produkt bei TÜV o. DEKRA geprüft und abgenommen wurde und den Normen entspricht.
Dieses Teilegutachten erhalten Sie von uns gleich mitgeliefert.
Hinweis: Alle Leitungen, die in unseren Konfiguratoren als Sonderanfertigungen / Maßanfertigung für Sie hergestellt werden, liegt ein Teilegutachten zur bequemen Eintragung bei TÜV/DEKRA bei.